Gastronomie Masseninsolvenz

Nach Angaben des Leaders Club droht der Gastronomie durch die Coronakrise eine Masseninsolvenz. Die Umsätze sind bereits um 64,5 Prozent eingebrochen.

In einem offenen Brief wenden sich Hamburger Gastronomen an die Stadt: „Bitte sprecht mit uns„.

Gastronomie Masseninsolvenz

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An die Stadt Hamburg:

BITTE SPRECHT MIT UNS.

Während die Tage verstreichen, sind wir dabei, unterzugehen. Wir haben keine Mittel mehr zur Verfügung, um unsere Existenz aufrecht zu erhalten und fühlen uns im Stich gelassen. Gleichzeitig können wir unseren Verbindlichkeiten Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen gegenüber nicht mehr nachkommen.

Wenn ihr jetzt nicht für Klarheit und echte finanzielle Soforthilfe sorgt, war es das für die nächsten Jahre mit Hamburgs bunter Gastroszene und den vielen schönen Hotels – das sagen wir euch in aller Deutlichkeit!

Wir wissen, dass ihr euer Bestes tut. Wir wissen auch, dass ihr unter großem Druck steht und bereits einige Maßnahmen zur Unterstützung getroffen habt. Trotzdem müssen wir euch mitteilen: Diese Maßnahmen helfen, sie werden uns aber nicht retten. Alle bisher getätigten Beschlüsse, wie beispielsweise die Bereitstellung von Überbrückungskrediten, sorgen für Aufschub der Probleme – nicht für Lösungen! Wir kommen aktuell nicht an die Soforthilfen, das bedeutet: Die meisten von uns sind womöglich bis zum Ende des Monats weg vom Fenster.

(…)

Helft uns, eine Basis für unser Fortbestehen zu schaffen. Sonst sind wir weg.

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Die Gastronomen machen klare Vorschläge, was sie jetzt brauchen, um nicht unterzugehen:

  • Sofortige und 100 prozentige Kostenübernahme aller Bruttogehälter (Vollzeit und Teilzeit) – denn ohne Trinkgeld reichen 60 Prozent Kurzarbeitergeld nicht aus
  • Fortzahlungen für ausgefallene Arbeitsstunden für unsere Minijobber*innen und studentischen Aushilfen
  • Steuernachlässe anstelle von Stundungen und Aufschiebungen
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 01.03.2021
  • Rechtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge)

Diese Vorschläge sind richtig, denn in der Gastronomie und in der Hotellerie gibt es keinen Nachholeffekt.

Manfred Troike, 20. März 2020

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