Brauereivertrag

Die Finanzierung für den Traum vom eigenen Restaurant oder Café ist immer einen Herausforderung. Oft wird in dem Zusammenhang das Zauberwort „Brauereivertrag“ ins Spiel gebracht. Ob man sich als Gründer in der Gastronomie für oder gegen einen Brauereivertrag entscheidet, hängt von vielen Faktoren ab und muss für jeden Einzelfall individuell bewertet werden.

Brauereivertrag

Das Funktionsprinzip

Der Brauereivertrag kann mit einem Darlehen von einer Bank verglichen werden, hat aber andere Finanzierungsparameter. Während bei einem Darlehensvertrag zwischen Bank und Kunde eine bestimmte Laufzeit mit Zinsen für das Darlehen vereinbart wird, enthält ein Brauereivertrag in der Regel Vereinbarungen zu Abnahmemengen. Je nach Höhe des von der Brauerei gewährten Darlehens verpflichtet sich der Gastronom zu einer bestimmten Mindestlaufzeit des Brauereivertrags. Anstelle von Zinsen und Tilgungsrate wird im Brauereivertrag eine Mindestabnahmemenge pro Jahr vereinbart, an die der Gastronom gebunden ist.

Tipp für den Abschluss eines Brauereivertrages

Vor der Unterschrift sollten sich Existenzgründer auf jeden Fall Angebote mehrerer Brauereien einholen und alle Finanzierungsalternativen zu einem Brauereivertrag sorgfältig prüfen. Auch wenn Banken nur selten ein Darlehen zur Existenzgründung in der Gastronomie gewähren, sollte diese Möglichkeit nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Insbesondere mit einem überdurchschnittlich hohen Eigenkapitalanteil kann die Kreditwürdigkeit bei einer Bank steigen. Für die Ausgestaltung eines Brauereivertrags sollte in jedem Fall ein erfahrener Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Der vollständigen Artikel zu diesem Thema, in dem im Detail auf Vorteile und Nachteile dieser Finanzierungsform eingegangen wird, findet sich unter Gastivo Inspiration: Der Brauereivertrag zur Gastro-Finanzierung – Funktionsprinzip, Vorteile und Nachteile

Manfred Troike, 1. Juli 2019

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