Die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen läuft ab
Die Schlussabrechung von Corona-Wirtschaftshilfen muss bis zum 31.06.2023 erfolgen. Die Beantragung der "Nachfrist" bis 31. Dezember 2023 ist möglich.
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Die Schlussabrechung von Corona-Wirtschaftshilfen muss bis zum 31.06.2023 erfolgen. Die Beantragung der "Nachfrist" bis 31. Dezember 2023 ist möglich.
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